Mitgliedsjahresbeiträge (pro Mitglied) – aktuell bis Ende 2024

  • Einzelmitglied: 90,00 €
  • Ehepaar (p. Person): 78,00 €
  • Jugendliche/r: 66,00 €
  • Kind: 48,00 €

Sonderjahreszusatzbeiträge (pro Mitglied)

  • Chor: 36,00 €
  • Tanzen: 84,00 €
  • Floorball: 24,00 €

Einmalige Gebühren

  • Aufnahme: 15,00 €
  • bei fehlender Email-Adresse: 10,00 €

Mitgliedsjahresbeiträge – ab 01.01.2025

  • Einzelmitglied (ab 18 Jahre), pro Person: 108,00 €
  • Ehepaare, sofern im gleichen Haushalt lebend, pro Person: 96,00 €
  • Kinder (bis 18 Jahre), pro Person: 72,00 €
  • Passive Mitglieder pro Person: 72,00 €
  • Familien: 216,00 €

Sonderjahreszusatzbeiträge (pro Person)

  • Chor: 60,00 €
  • Tanzen: 120,00 €
  • Floorball (ab 18 Jahre): 72,00 €
  • Floorball (bis 18 Jahre): 36,00 €
  • Zumba (ab 18 Jahre, Betrag fällt pro Jahr nur einmal an auch wenn mehrere der vorgenannten Sportarten ausgeübt werden): 48,00 €

Einmalige Gebühren

  • Aufnahme: 15,00 €
  • bei fehlender Email-Adresse: 10,00 €

Ab 18 Jahre: Personen werden ab dem 01.01. des Jahres in dem Sie ihr 18 Lebensjahr vollenden als
„ab 18 Jahre“ eingestuft.

Abteilungsbeiträge: Diese fallen für jedes Mitglied an, sofern es einem der genannten Bereiche
angehört. Es gibt keine Ausnahmen für Familien. Jedes Mitglied im Familienbeitrag ist separat bei
einer entsprechenden Abteilungsangehörigkeit verpflichtet den Abteilungsbeitrag zu bezahlen.

Passive Mitglieder: Sind Mitglieder, die als Mitglieder dem Verein angehören, aber keine aktive
Beteiligung an den sportlichen oder kulturellen Angeboten ausüben. Die Einteilung als passives
Mitglied erfolgt auf formlosen Antrag gegenüber dem Vorstand. Der Vorstand entscheidet über
dessen Rechtmäßigkeit. Der Antrag muss bis 31.12. eines Jahres beim Verein eingehen. Der Status
des Passiven Mitglieds wird dann ab dem darauffolgenden 01.01. gewährt, sofern vom Vorstand so
entschieden. Der Status als passives Mitglied wird bei einer Wiederaufnahme der aktiven Beteiligung
automatisch beendet. Erfolgt die Wiederaufnahme der aktiven Beteiligung unterjährig, wird anteilig
für das Restjahr der entsprechende Jahresbeitrag sowie ggf. Abteilungsbeitrag erhoben. Bei erneuter
passiver Mitgliedschaft bestehen keine Rückerstattungsansprüche.

Familien: Als Familien gelten maximal zwei Erwachsene und die im gemeinsamen Haushalt der
Erwachsenen lebenden Kinder bis zum Alter von 18 Jahren.

Beitrittserklärung und Beitragsordnung als PDF unter Dokumente / Satzung & Beitritt

Die Links öffnen sich direkt als PDF.

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